Nichts verschenken:

Holen Sie sich jetzt Ihre Steuern zurück!

Wirtschaft
15.02.2017 10:30

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen in vielen Fällen Geld vom Finanzamt zurück. Daher sollte man nicht zögern und sich dieses Geld jetzt abholen. Wer denkt noch an 2016? Das Jahr ist vorbei und die meisten Menschen interessiert mehr, was heute und morgen zu erledigen ist. Dabei gibt es einen guten Grund, doch noch einmal an das vergangene Jahr zu denken. Wer im Vorjahr unselbständig beschäftigt war, sollte die ArbeitnehmerInnenveranlagung durchführen: In vielen Fällen bekommt man nämlich Geld vom Finanzamt zurück.

Warum ist das so? In Österreich zahlt jemand, der höhere finanzielle Belastungen hat, weniger Steuern als jemand, der diese Belastungen nicht hat. Berücksichtigt werden beispielsweise die Ausgaben für die Kinderbetreuung, der Aufwand, den das Pendeln zur Arbeit verursacht oder die Kosten einer Ausbildung. Damit das Finanzamt von diesen Belastungen weiß, muss eine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchgeführt werden.

"Auch wenn seit heuer in bestimmten Fällen die ArbeitnehmerInnenveranlagung automatisch vom Finanzamt durchgeführt wird, empfiehlt es sich, selbst einen Antrag zu stellen", sagt AK Präsident Rudi Kaske. Denn bei der "antragslosen Veranlagung" (so heißt die Automatik in der Fachsprache) werden Ausgaben, zum Beispiel für eine Fortbildung, nicht berücksichtigt.

Wie macht man eine ArbeitnehmerInnenveranlagung? Der traditionelle Weg ist der, sich das entsprechende Formular beim Finanzamt zu besorgen, den Antrag auszufüllen und abzugeben. Oder man nützt - wie die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher - FinanzOnline und wickelt die Steuererklärung elektronisch ab. In bestimmten Fällen ist eine ArbeitnehmerInnenveranlagung Pflicht, etwa wenn man Krankengeld von der Krankenkasse erhalten hat oder man mehrere Bezüge, zum Beispiel mehrere Dienstverhältnisse, gleichzeitig hatte.

Viele Fragen zu dem Thema werden im Internet unter http://wien.arbeiterkammer.at beantwortet. Zudem kann man AK Steuer-Ratgeber bestellen, entweder unter der Nummer 01/50165-402 oder unter bestellservice@akwien.at.

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