Veranlagung: Das steckt dahinter
Wer als Arbeitnehmer tätig ist, hat mit Steuern normalerweise nicht viel zu tun: Der Arbeitgeber behält diese Beträge als Lohnsteuer zurück und führt sie ab. Dabei sind aber nicht alle persönlichen Faktoren, die sich steuermindernd auswirken können, berücksichtigt. Im Klartext: Der Arbeitnehmer zahlt meistens zu viel Lohnsteuer. Genau diese zu viel gezahle Steuer kann man sich nach Jahresende zurückholen.
Dazu gibt man - in der Regel auf freiwilliger Basis - eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt ab. Selbst wenn man nur eine Kleinigkeit geltend machen kann, führt die Veranlagung so gut wie immer zu einer Steuerrückzahlung. Bedeutet: Man kann dabei eigentlich nur gewinnen. Und: Man kann nicht nur für das abgelaufene Jahr veranlagen, sondern gleich für die letzten fünf Jahre.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.